ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

Geltungsbedingungen

 

Die Firma Dr. Gerhard Rösler e.U., in weiterer Folge kurz „Rösler Training“ genannt, bietet ihre Trainingsprodukte und -dienstleistungen ausschließlich aufgrund der geltenden nachfolgenden Geschäftsbedingungen an.

Die einzelnen Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen gelten jeweils gemäß ihrem Inhalt gegenüber Verbrauchern sowie Unternehmern im Sinn der §§ 1 bis 5 UGB, Angehörigen freier Berufe, Vereinen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie internationalen Organisationen, kurz Unternehmen genannt. Regelungen, die ausdrücklich als für Verbraucher geltend bezeichnet sind, gelten nicht gegenüber Kaufleuten und Unternehmen. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen Rösler Training in Geschäftsbeziehung tritt, ohne dass diesen Personen bei der Durchführung der Geschäftsbeziehung eine gewerbliche oder sonstige selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und anderer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen bleiben davon unberührt.

Rösler Training leistet ausschließlich zu diesen AGB, entgegenstehende AGB oder Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden für die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Maßgeblich für alle Rechtsgeschäfte zwischen Rösler Training und ihrem Auftraggeber / Kunden ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

 

Anmeldung

 

Sofern für die jeweilige Veran­staltung / Dienstleistung(en) nichts anderes angegeben ist, sind Anmeldungen telefonisch, per Brief, per E-Mail oder persönlich vorzunehmen. Um die Anmeldungen be­arbeiten zu können, wird um vollständige Angabe der Daten ersucht. Die Anmeldung wird von Rösler Training bestätigt. Die schriftliche Anmeld­ebestätigung gilt für den Fall, dass der Kunde Rösler Training die Änderung seiner Adres­se nicht schriftlich mitgeteilt hat, auch dann als zugegangen, wenn sie an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift zugestellt wird. Jede Anmeldung ist verbindlich.

 

Rahmenbedingungen Training

 

Das Training findet je nach Absprache in den vereinbarten Räumlichkeiten oder in der Firma des Kunden statt. Die Festlegung der individuellen Trainingszeiten (Einzeltraining) erfolgt zwischen Kunde und Trainer. Der Kunde ist verpflichtet, eine Teilnahmeverhinderung an der geplanten Trainingseinheit jeweils bis spätestens 48 Stunden am vorhergehenden Werktag Rösler Training telefonisch, schriftlich oder persönlich mitzuteilen. Die mit dem Trainer bereits zeitlich fixierten Stunden verfallen ersatzlos, wenn der Kunde sein Fernbleiben nicht spätestens 48 Stunden vor der fixierten Stunde direkt und nachweislich entschuldigt. Kann der Kunde an einem Montag nicht am Training teilnehmen, so muss diese Mitteilung bis spätestens 14.00 Uhr des vorhergehenden Freitags erfolgen. Wird der Termin nicht oder rechtzeitig innerhalb obgenannter Fristen vom Kunden abgesagt, werden die Trainingseinheiten in voller Höhe berechnet. Der Kunde verpflichtet sich, die zugekauften Einzelstunden / Stundenblöcke / Trainings binnen einer Frist von 12 Monaten ab Anmeldung zu verbrauchen, andernfalls verfallen die gesamten zugekauften Einzelstunden / Stundenblöcke / Pauschalen / Trainings ersatzlos.

Nicht in Anspruch genommene, jedoch bereits bezahlte Trainingseinheiten können nach schriftlicher Mitteilung gegenüber der Geschäftsleitung durch den Kunden an Dritte übertragen werden. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor bei einem Einzeltraining oder bei geblockten Veranstaltungen die benannte Ersatzperson nach kostenlosem Clearinggespräch aus methodisch-didaktischen Gründen abzulehnen.

 

Ist der Kunde - Verbraucher oder Unternehmen - an der Teilnahme am Gruppentraining / Gruppenblock verhindert, ist die Unterrichtsgebühr trotzdem zu entrichten. Eine Kündigung während eines laufenden Gruppentrainings / Gruppenblockes ist nicht möglich.

 

Bei Ausfall von Trainingseinheiten infolge Verhinderung oder Erkrankung des Trainers, werden die Trainingseinheiten nach Absprache mit den Kunden eingebracht. Entfällt ein Kurs durch höhere Gewalt oder insbesondere Ereignisse, die Rösler Training nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. In solchen Fällen sind der Ersatz von Fahrkosten, Verdienstentgang beziehungsweise etwaige Regressansprüche ausgeschlossen. Rösler Training ist berechtigt, Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen abzusagen, auf einen anderen Termin zu verschieben oder den Ort des Seminars innerhalb von Wien zu verlegen. Bereits erfolgte Zahlungen werden dann von Rösler Training zurückerstattet; weitergehende Ansprüche gegenüber Rösler Training bestehen nicht.

Rösler Training behält sich das Recht vor, sich bei seinen Trainings und Dienstleistungen durch qualifizierte Personen oder Partnerfirmen vertreten zu lassen.

Teilnehmer, die sich vertragswidrig verhalten und das Veranstaltungsgeschehen stören, können ohne Ersatzleistung oder Erstattung der Kursgebühren von Veranstaltungen jederzeit ausgeschlossen werden.

 

Bestätigung

 

Rösler Training bestätigt die verbindliche Anmeldung mittels Anmeldebestätigung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

Ein Anspruch auf Ausstellung einer Schulungsbestätigung besteht, wenn der hierfür erforderliche Prozentsatz von 80% der festgelegten Trainingsstunden besucht wurde und die Kursgebühr einschließlich sonstiger Kosten bezahlt worden ist.

 

Zahlungen

 

Die Trainingspreise können der jeweils gültigen Preisinformation auf der firmeneigenen Homepage oder sonstigen für die betreffende geblockte Veranstaltung (Seminare, Gruppentrainings, Workshops) he­rausgegebenen Unterlagen und Werbematerialen entnommen oder persönlich erfragt werden. Der Umfang eines konkreten Trainingsauftrages oder die Beauftragung von Leistungen wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Angebote von Rösler Training sind freibleibend. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist bei Verbrauchergeschäften unabhängig von Art der Schulung der volle Betrag bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn des Einzel- oder Gruppentrainings zu entrichten. Diese Regelung gilt für alle Dienstleistungen, die Rösler Training für einen Verbraucher erbringt, außer es wird schriftlich ausdrücklich etwas anderes zwischen Rösler Training und dem Verbraucher vereinbart.

Bei Verbrauchergeschäften ist für Voraus- oder Ratenzahlungen eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen; bei unternehmensbezogenen Geschäften gilt eine Vorauszahlung in der Höhe von 50 %, zahlbar bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, als vereinbart.

Es steht dem Kunden frei in bar, per Zahlschein oder Onlinebanking zu zahlen.

Die Zusendung der Rechnung erfolgt nach Zahlungseingang per E-Mail oder auf Wunsch des Kunden per Post.

Der Veranstaltungsbeitrag bzw. das Honorar für Leistungen sind, unabhängig von der Art der Veranstaltung oder vom Typ der Leistung, stets vor Beginn der Veranstaltung / Leistung in der vollen Höhe – Gesamtbetrag – zu entrichten, andernfalls ist die Teilnahme an der Veranstaltung oder die Inanspruchnahme der Leistung ausgeschlossen.

Es gelten, sofern durch Auftragsbestätigung von Rösler Training an den Kunden nicht anders vereinbart, die in den aktuellen Programmen oder auf der firmeneignen Homepage genannten Richt- oder Festpreise zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die Preise für offene Veranstaltungen verstehen sich pro Person.

Für den Zugang bei Unterlassung der Mitteilung einer Adressänderung gilt die für Anmeldebestätigungen getroffene Regelung.

Im Falle der Verwendung eines Erlagscheines gilt der Zahlungsabschnitt als Kurskarte und ist bei Kursbeginn vorzuweisen. In der Kursgebühr sind Unterlagen enthalten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angeben ist. Nicht enthalten sind Bücher, etwaige Spesen, Anfahrtskosten außerhalb von Wien, Anmieten von Räumen auf Wunsch des Kunden etc.

Spezielle Trainings, Workshops, Vorträge oder individuell vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere Schreib- und Korrekturbegleitungen, sowie firmeninterne Trainings sind nach Vorlage eines Kostenvoranschlages und Auftragsbestätigung stets gesondert zu vereinbaren.

Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Die Barablöse von Gutscheinen ist nicht möglich.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung von Rösler Training.

 

Stornobedingungen

 

Sofern Bestimmungen über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht zur Anwendung kommen, ist für den Rücktritt von der Teilnahme von geblockten Veranstaltungen bei einem Verbrauchergeschäft eine Stornogebühr zu bezah­len, die im Fall eines Rücktritts zwischen dem 14. bis einschließlich 1. Tag vor Kursbeginn 50 % der vereinbarten Kursgebühr und bei Rücktritt am Tag des Kursbeginns 100 % der vereinbarten Kursgebühr beträgt.

Tritt der Kunde die Veranstaltung nicht an oder besucht diese nur verkürzt ist trotzdem der volle Kurspreis (100 %) zu entrichten. Die Stornogebühr ist bei Rücktritt von Veranstaltun­gen stets für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu bezahlen. Im Falle eines Rücktritts bis einschließlich 15 Tage vor Kursbeginn sind keine Stornogebühren zu bezahlen. Der Rücktritt ist erst wirksam, wenn die schriftliche ab­gesendete Rücktrittserklärung bei der für die Kursanmeldung vorgesehenen An­schrift eingelangt ist. Die Stornogebühr ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von den Rücktrittsgründen und einem allfälligen Verschulden zu bezahlen.

Die Stornobedingungen gelten nicht für Veranstaltungen oder sämtliche Leistungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen.

Der Entfall der Stornogebühr ist gegeben, wenn vom Vertragsnehmer (Verbraucher) ein Ersatz­teilnehmer genannt und die Kursgebühr zur Gänze bezahlt wird. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist zu jederzeit vor Schulungsbeginn möglich.

Die Stornobedingungen und -fristen beziehen sich immer auf den ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin oder die vereinbarte Leistung. Im Falle einer Umbuchung auf einen anderen Termin oder auf eine andere Leistung gilt zwischen Rösler Training und dem Vertragsnehmer ausdrücklich vereinbart, dass Stornierungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind und der volle Preis zu leisten ist.

Bei unternehmensbezogenen Geschäften, die nicht als Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu qualifizieren sind, gilt, dass bei Rücktritt vom Vertrag 50% des vereinbarten Entgeltes in Rechnung gestellt werden. Bei Rücktritt am Tag des Trainingsbeginns kommen 100% Stornogebühr zur Verrechnung. Die Stornogebühr ist bei Rücktritt stets für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu bezahlen. Der Rücktritt vom Vertrag kann bei einem Auftrag für mehrere Teilnehmer auch teilnehmerbezogen, d.h. für einzelne Teilnehmer, erfolgen. Der Entfall der Stornogebühr ist nur dann gegeben, wenn ein Ersatz­teilnehmer genannt und die Kursgebühr zur Gänze bezahlt wird. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist zu jedem Zeitpunkt vor Schulungsbeginn möglich.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind stets beiderseits empfangene Leistungen innerhalb von 14 Tagen ohne Zinsen und Gebühren herauszugeben.

Grundsätzlich gilt die Rücktrittsfrist, unabhängig ob der Vertrag mit einer natürlichen Person oder mit einer juristischen geschlossen wurde, nur dann als gewahrt, wenn die schriftli­che Rücktrittserklärung an die für die Kursanmeldung vorgesehene Anschrift innerhalb der Frist postalisch oder per E-Mail nachweislich zugestellt wird. Ein Rücktritt per SMS-Nachricht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Zahlungsverzug

 

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder löst Rösler Training wegen Zahlungsverzugs den Vertrag auf, verfallen ohne Rückforderungsanspruch des Kunden die noch nicht verbrauchten Stunden / Trainings und ist die gesamte allenfalls noch offene Forderung laut Vereinbarung sofort fällig. Jeder Zahlungsverzug berechtigt Rösler Training, die laufende Vertragserfüllung, insbesondere Leistungen, einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

Die Kunden verpflichten sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die Rösler Training entstehenden Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, voll zu ersetzen, auch wenn sich Rösler Training dabei Dritter bedient. Der Zinssatz richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB idgF.

 

Vertragsdauer

 

Der Vertrag endet grundsätzlich mit der Erfüllung der definierten Leistungen.

Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden.

Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  •  wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
  • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich Bonität eines Vertragspartner, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des Auftragnehmers – Rösler Training – weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch den Auftragnehmer eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

Urheberrechte

 

Im Rahmen der Veranstaltungen überlassene Dokumentationen und Trainingsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt oder an Dritte weitergeben werden. Keinesfalls entsteht durch unberechtigte Vervielfältigung / Verbreitung eine Haftung durch Rösler Training.

Die Trainingsunterlagen stehen ausschließlich jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Für andere Personen oder Organisationen ist die Nutzung dieses Materials an unsere schriftliche Genehmigung gebunden. Die im Zuge einer Veranstaltung erstellten Unterlagen begründen keine Urheberschaft oder Miturheberschaft der Teilnehmer, auch keine Werknutzungsrechte können während eines Trainings durch Teilnehmer, von Unternehmen oder Organisationen begründet werden.

 

Haftung

 

Schadenersatzansprüche gegen Rösler Training, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Rösler Training übernimmt keine Gewährleistung für einen mit der Leistungserbringung beabsichtigten Erfolg für die angebotenen Leistungen unabhängig von der Art des Settings / Trainings.

Weitergehende als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Rösler Training oder deren Erfüllungsgehilfen oder auf schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

Sofern Rösler Training seine Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und / oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Es gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber sich vorrangig an diese Dritten halten.

Für persönliche Gegenstände oder Wertsachen der Teilnehmer wird bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernommen. Die Haftung von Rösler Training aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Die Teilnehmer haften für sämtliche von ihnen verursachten Schäden selbst und sind entsprechend der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zur Ersatzleistung verpflichtet.

 

Datenschutz

 

Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer sowie die Buchungs-, Zahlungs- und Kursdaten werden absolut vertraulich behandelt. Die Daten werden weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen, sondern dienen ausschließlich internen Zwecken der Kundenadministration, Kundeninformation sowie der Pflege der laufenden Kundenbeziehungen. Mit der Anmeldung zu einem Training stimmt der Auftraggeber und Teilnehmer ausdrücklich zu, dass Rösler Training die Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes und nach einschlägigen rechtlichen Vorschriften idgF verarbeiten, speichern und auswerten darf.

 

Mediationsklausel

 

Im Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren und Mediatorinnen (ZivMediatG idgF) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der aktuellen Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren und Wirtschaftsmediatorinnen oder inhaltlich über die beabsichtigte Mediation kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation aufgelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine beigezogene Rechtsberatung, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

 

Gerichtsstand

 

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist Wien. Gegenüber Unternehmen oder Personen, die keinen allgemeinen österreichischen Gerichtsstand haben, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Anderenfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen idgF.

 

Allgemeines

 

Der Vertrag kommt unter Zugrundelegung der jeweils gültigen, den anfragenden Kunden auf www.roesler-training.at

bekannt gegebenen Preisinformationen sowie unter Anwendbarkeit ausschließlich dieser Geschäftsbedingungen zustande.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

Nur die Geschäftsleitung ist befugt, Abweichungen in den AGB gegenüber dem Kunden verbindlich zu verhandeln.

Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bedingungen davon unberührt.

 

 

Wien, 24. August 2018